Sprechfunkzeugnisse Kombikurs SRC + UBI
- Beginn:
- Sa., 8. Mär 2025, 10:00
- Ende:
- Sa., 15. Mär 2025, 17:00
- Kurs-Nr.:
- Modul F.15.
- Preis:
- 360,00 EUR (inkl. MwSt.)
- Ort:
- Brückenstr. 29, 59519 Möhnesee-Körbecke
- Kurszeiten:
- Sa.08.03.25+So.09.03.25+Sa.15.03.25 von 10:00-17:00 inkl. Pausen
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- Level:
- keine Angabe
- Trainer:
- Herr Thorsten Rahmann
Beschreibung
Das "Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC)" berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) für UKW auf Sportfahrzeugen. Die ADAC Yachtschule Möhnesee bietet dazu folgende Ausbildung an:
Voraussetzungen und Bedingungen zum SRC Kurs und zur Prüfung:
- Kurs-Mindestteilnehmerzahl: 7 Personen.
- Prüfung ab 7 Teilnehmer bei uns in der ADAC-Yachtschule. Termine werden im Kurs oder hier unter Prüfungstermine bekannt gegeben. Bei geringerer Teilnehmerzahl müssen an anderen Orten die Gemeinschaftsprüfungstermine des DSV, Duisburg genutzt werden
- Kurskosten SRC: 240€ pro Person, Lehrmaterial: 16,90€ incl. Prüfungsfragen, Prüfungsgebühr 103,29€
Wichtige Informationen für Charterkunde ohne Sprechfunklizenz auf Küsten-und Hochseerevieren
Nach gesetzlicher Vorschrift müssen Charterschiffe (über 12m Länge) mit einer zugelassenen UKW-Sprechfunkanalage ausgerüstet sein. Die bisherige Verfahrensweise, dass lediglich ein Crewmitglied die dafür erforderliche Sprechfunklizenz (z.B. SRC) besitzen muss, ist hinfällig geworden. Das neue Gesetz verlangt, dass jetzt der verantwortliche „Schiffsführer“ im Besitz der erforderlichen Lizenz sein muss. Danach dürfen alle Vercharterer nur noch an „Schiffsführer“ vermieten, die im Besitz einer gültigen Sprechfunklizenz sind. Diese Verordnung wurde von der IMO verabschiedet und gilt weltweit. Privatyachten fallen bislang unter diese Regel.
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk (Abkürzung: UBI) ist ein amtliches Zeugnis und berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt. Sobald eine UKW-Funk-Anlage vorhanden ist, ist es – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – irrelevant, ob die Anlage benutzt wird oder nicht: Ihr bloßes Vorhandensein an Bord erfordert, dass eine Person über das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügt.