• Unsere ADAC YACHTSCHULE am Möhnesee

    Schulungsräume, Appartements und Café Restaurant LÄNGSSEITS
  • Sprechfunkzeugnisse & Pyrotechnik-Seminare

    Mehrtägige Abendkurse oder Wochenendkurse am Möhnesee oder in Dortmund
  • SKS / SSS Ausbildung

    Praktische Ausbildung mit Prüfungsmöglichkeit auf unserer 50 Fuß Segelyacht
  • Überführungstörns

    ca. 9-10 Tage von Rünthe zur Ostsee
  • Skippertraining auf Nord- und Ostsee

    Maschinenmanöver - Nachtfahrten - An- und Ablegen
  • Willkommen bei der ADAC Yachtschule Möhnesee

    Bei uns erhalten Sie eine qualifizierte Ausbildung für Ihren Bootsführerschein
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SRC Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate

Beginn:
Sa., 3. Sep 2022, 10:00
Ende:
Fr., 9. Sep 2022, 21:00
Kurs-Nr.:
Modul F.15
Preis:
240,00 EUR pro Platz (inkl. MwSt.)
Ort:
Level:
Fortgeschrittene
16
Trainer:
Herr Thorsten Rahmann

Beschreibung

Das "Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC)" berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) für UKW auf Sportfahrzeugen. Die ADAC Yachtschule Möhnesee bietet dazu folgende Ausbildung an: 

Voraussetzungen und Bedingungen zum SRC Kurs und zur Prüfung:

  • Kurs-Mindestteilnehmerzahl: 7 Personen.
  • Prüfung ab 7 Teilnehmer bei uns in der ADAC-Yachtschule. Termine werden im Kurs oder hier unter Prüfungstermine bekannt gegeben. Bei geringerer Teilnehmerzahl müssen an anderen Orten die Gemeinschaftsprüfungstermine des DSV, Duisburg genutzt werden
  • Kurskosten SRC: 240€ pro Person, Lehrmaterial: 16,90€ incl. Prüfungsfragen, Prüfungsgebühr 103,29€

Wichtige Informationen für Charterkunde ohne Sprechfunklizenz auf Küsten-und Hochseerevieren 
Nach gesetzlicher Vorschrift müssen Charterschiffe (über 12m Länge) mit einer zugelassenen UKW-Sprechfunkanalage ausgerüstet sein. Die bisherige Verfahrensweise, dass lediglich ein Crewmitglied die dafür erforderliche Sprechfunklizenz (z.B. SRC) besitzen muss, ist hinfällig geworden. Das neue Gesetz verlangt, dass jetzt der verantwortliche „Schiffsführer“ im Besitz der erforderlichen Lizenz sein muss. Danach dürfen alle Vercharterer nur noch an „Schiffsführer“ vermieten, die im Besitz einer gültigen Sprechfunklizenz sind. Diese Verordnung wurde von der IMO verabschiedet und gilt weltweit. Privatyachten fallen bislang unter diese Regel.

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